
| Kapitalanlagerecht |
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Einer der wesentlichen Schwerpunkte der Kanzlei liegt im Bereich des Kapitalanlagerechts, insbesondere des Anlegerschutzes. Dabei vertritt die Kanzlei überwiegend Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds und solche Gesellschaften selbst. Die Betreuung beinhaltet die Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Fondsinitiatoren, Banken und sonstige Beteiligten mit dem Ziel, durch die Geltendmachung die meist Not leidenden Fonds wieder auf eine gesunde wirtschaftliche Grundlage zu stellen und den Gesellschaftern gegenüber den Banken zu frei werdender Liquidität zu verhelfen. Die Kanzlei betreut natürlich auch Anleger anderer Kapitalanlageformen gegenüber Banken und sonstigen Beteiligten.
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