Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen
Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, da Sie hier Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Firmensitz/ den Ort der Geschäftsleitung haben
und
Sie haben ausländische Beteiligungen? Dann sind Sie verpflichtet diese dem Finanzamt mitzuteilen.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich, bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.
Meldepflichtig sind:
- Die Gründung und der Erwerb von Betrieben im Ausland
- Der Erwerb, die Aufgabe/Veräußerung oder Veränderung einer Beteiligung an einer ausländischen Personen-/ Kapitalgesellschaft
- Wenn die Beteiligung mindestens 10% oder
- Die Anschaffungskosten mehr als 150.000 € betragen
- Das Sie alleine oder zusammen mit einer nahestehenden Person erstmals eine beherrschende Stellung an einer ausländischen Gesellschaft erlangen (z.B. im Rahmen eines Family office)
Bei Nichtanzeige drohen Geldbußen bis zu 25.000 €.
Diese Kurz-Übersicht, dient lediglich der ersten Information und ersetzt keine ausführliche Beratung.